Lagerung im Außenbereich Lagerung im Innenbereich Informationen und Kontakt

SÄBU
Säbu Morsbach GmbH

Zum Systembau 1
51597 Morsbach-Schlechtingen

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Vorschriftengerechte Gefahrstofflagerung

Wassergefährdende und brennbare Stoffe erfordern nicht nur bei der Lagerung hohe Sicherheitsanforderungen, sondern auch beim Umgang mit den Gefahrstoffen, bei den täglichen Betriebsabläufen wie dem Umfüllen, Umschlagen und Transportieren dieser Medien.

Bei der Gefahrstofflagerung gilt es  eine ganze Reihe von Vorschriften einzuhalten. Dabei sind auch länderabhängige Verordnungen zu berücksichtigen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Industrie sollen europaweit harmonisiert werden, damit europäische Unternehmen einheitliche Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Doch ist es für den Betreiber oft schwierig, sich in der Vielfalt von Verordnungen und Gesetzen zurechtzufinden.

Die Firma Säbu bietet im Bereich der Gefahrstofflagerung innerhalb und außerhalb von Gebäuden mit den Produkten der SAFE Umwelt-Lagertechnik eine Vielzahl von Lagersystemen für den Umweltschutz in Europa.

Bei der Gefahrstofflagerung sind folgende Gesetze und Verordnungen zu beachten:

(Bitte achten Sie darauf, dass alle Gesetze in Abständen aktualisiert werden und nur in der neuesten Fassung gültig sind. Wir können Ihnen hier nur einen Hinweis geben, wo Sie sich zu den Gesetzen informieren können, können aber nicht die Verantwortung übernehmen, dass die Gesetze in der aktuellen Version eingesehen werden können, da diese Seiten von den zuständigen Behörden gepflegt werden.)

Die Europäische Union hat 2007 ein Umweltschadengesetz (USchdG) verabschiedet, wodurch alle Unternehmen vermehrt in die Verpflichtung genommen werden, den Umgang mit Gefahrstoffen gewissenhaft zu sichern, Verunreinigungen des Bodens und der Gewässer zu vermeiden. Sollten bei der Gefahrstofflagerung dann Umweltschäden eintreten, so sind die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen. Staatliche Stellen überprüfen diese Verstöße und Unternehmen müssen sich ggf. mit verstärkten Haftungsregelungen auseinandersetzen. Liegt zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit des Umweltschutzbeauftragten vor, so kann  im Einzelfall eine Haftung gegen diese Person geltend gemacht werden. Ansonsten haftet das Unternehmen mit den gesetzlichen Vertretern. Dies macht eine sichere Lagerung von Gefahrstoffen zwingend erforderlich. Von einer Gefahrstofflagerung spricht man immer dann, wenn gefährliche Stoffe und Zubereitungen über einen längeren Zeitraum (länger als 24 Stunden) gelagert werden. Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoffe geben Auskunft über die Einstufung der Gefährdungsklasse der jeweiligen Medien. In der Gefahrstofflagerung ist also der erste wichtige Schritt genaue Kenntnis über die zu lagernden Stoffe zu erhalten. Im zweiten Schritt steht die Entscheidung an, wie die Lagerung in den dafür vorgeschriebenen Lagersystemen durchzuführen ist, auch unter dem Aspekt der  praxisgerechten Nutzung.

Bei der Eingruppierung der Gefahrstoffe unterteilt man diese in entsprechende Wassergefährdungsklassen:

  • WGK 1        schwach wassergefährdend
  • WGK 2        wassergefährdend
  • WGK 3        stark wassergefährdend

Neben diesen Kriterien ist natürlich auch die Entzündbarkeit der Gefahrstoffe zu berücksichtigen. Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten müssen von angrenzenden Räumen feuerbeständig abgetrennt sein. Stoffe, die über den arbeitstäglichen Bedarf hinaus vorgehalten werden, sind ihrer Einstufung entsprechend zu lagern. Wahlweise kommen entsprechende Lagersysteme für die Außenaufstellung zum Einsatz. Hier gibt es klare Vorschriften hinsichtlich der einzuhaltenden Abstände zu Gebäuden  in Verbindung mit der zu lagernden Menge von Gefahrstoffen im Außenbereich.

Bei der Gefahrstofflagerung im Innenbereich sind die Vorschriften hinsichtlich Brandschutz gleichermaßen zu beachten. Stoffe, die über den arbeitstäglichen Bedarf hinaus vorgehalten werden, sind ihrer Einstufung entsprechend zu lagern.

Alle Lagerräume müssen die erforderlichen Zulassungen vom Hersteller aufweisen. Setzen Unternehmen Lagersysteme ein, die diese Zulassungen nicht haben, so werden eventuell eintretende Schäden nicht von den Versicherungen übernommen. Umso wichtiger ist es also bei der Anschaffung der entsprechenden Gefahrstofflager auf qualitativ hochwertige und zugelassene Umweltlagersysteme zu achten.

Die Firma Säbu hat alle erforderlichen Zulassungen und die geschulten Mitarbeiter beraten den Kunden umfassend bei der Anschaffung der Lagersysteme im Rahmen seiner Gefahrstofflagerung. Vertrauen Sie auf die jahrzehntelange Erfahrung und den Produkten “Made in Germany“ aus dem SAFE Umwelt-Lagerprogramm. Hier ein Überblick über die Produkte:

Lagerung im Außenbereich:

Lagerung im Innenbereich:

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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